Rauchmelder

Müde bin ich, geh zur Ruh… Wenn wir uns schlafen legen, bekommt auch unser Geruchssinn seine verdiente Pause. Bei einem Brand in den eigenen vier Wänden kann diese eigentlich gesunde Körpereigenschaft aber fatale Folgen haben. Sicheren Schutz bieten Rauchmelder – sie schlafen nie.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg auch für bestehende Wohngebäude. Für Neu- und Umbauten besteht sie bereits schon seit dem 10. Juli 2013. Aktuell sollten deshalb längst alle Wohnungen und Wohnhäuser in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau der Rauchmelder ist nach wie vor der Eigentümer zuständig. Die Wartung und Pflege hingegen sollte durch den Mieter erfolgen, es denn, der Eigentümer übernimmt diese.

In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Decke in Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern und am besten in die Raummitte. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollte man auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarm ausgelöst werden könnte. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.

Sollte im Bezug auf Rauchmelder immer noch Fehlanzeige bestehen sei hiermit darauf hingewiesen, dass die kleinen batteriebetriebenen Lebensretter nicht teuer sind. Erwerben kann man diese in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Die Kosten für einen Rauchmelder liegen zwischen zehn und 30 Euro.

Auch für Gehörlose oder Schwerhörige gibt es spezielle Rauchmelder. Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.

Bei einer evtl. Ersatzbeschaffung sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.
  2. Achten Sie auf ein akustisches Warnsignal bei einer "schwachen" Batterie.
  3. Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.
  4. Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.
  5. Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Fehlalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Formelle Kontrollen durch den Gesetzgeber wurden bei der Einführung der Rauchmelderpflicht zwar nicht vorgesehen. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich schnell die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Noch immer stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch in Deutschland an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sondern sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen.

Rauchwarnmelder hätten diese sicherlich warnen können!

Weitere Infos: www.rauchmelder-lebensretter.de