Der Katastrophenschutz in Heilbronn

I. Einheiten
 

Die Basis des Katastrophenschutzes in der Stadt Heilbronn bilden die folgenden fünf Hilfsorganisationen:
 
  • Deutsches Rotes Kreuz
    Einsatzeinheit I mit 32 Helfern
     
  • Arbeiter Samariter Bund
    Einsatzeinheit II mit 32 Helfern
     
  • Rettungshundestaffel Unterland e.V.
    Rettungshundestaffel mit 7 Helfern und Hunden
     
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
    Fachzug Führung und Kommunikation
    - Fachgruppe Wassergefahren
    - Fachgruppe Räumen
    - Fachgruppe Sprengen
     
  • Notfallseelsorge im Stadt- und Landkreis Heilbronn
    ökumenische Notfallseelsorge im Stadt- und Landkreis Heilbronn (eigenständige Organisation - keine Unterstellung unter die anderen Hilfsorganisationen)
     
  • Feuerwehr Heilbronn
    - Führungseinheit C 
    - Führungseinheit D 
    - Zug Brandbekämpfung 
    - Zug Wasserförderung Schlauchwagen
    - Zug Wasserförderung Abrollbehälter 
    - Zug Technische Hilfe 
    - Zug Hochwasser
    - Zug Gefahrstoff
    - Zug Dekon P

 

 

 

Insgesamt haben der Bund und das Land den beiden Sanitätsorganisationen (DRK/ASB) und der Feuerwehr Heilbronn 20 Fahrzeuge für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt das gesamte Potential des THW-Heilbronn. Alle Organisationen sind jedoch verpflichtet, auch ihre jeweils organisationseigenen Fahrzeuge und Gerätschaften für eine mögliche Katastrophenbekämpfung zur Verfügung zu stellen.

II. Führung / Planung

Zur Führung der eingesetzten Einheiten müssen spezielle Führungskomponenten gebildet werden. Zum einen ist dies die Technische Einsatzleitung, welche von der Feuerwehr Heilbronn gestellt wird und in der die anderen Fachdienste des Katastrophenschutzes beratend tätig sind. Die Technische Einsatzleitung hat die Aufgabe, die Leitung und Koordination des Einsatzes der Katastrophenschutzeinheiten am Schadensort sicher zu stellen.

Daneben besteht die Möglichkeit, bei besonders schweren Schadenslagen noch den Verwaltungsstab einzuberufen. Der Verwaltungsstab besteht aus Mitgliedern verschiedener städtischer Ämter, welche durch geeignete Fachberater (z.B. von anderen Fachbehörden, Versorgungsunternehmen) unterstützt werden. Er hat im Rahmen einer Katastrophenbekämpfung eher administrative Aufgaben.

Zur Unterstützung dieser Führungseinrichtungen besteht bei der Feuerwehr Heilbronn eine Fernmeldegruppe, welche die Kommunikation zwischen den verschiedenen (Führungs-) Einrichtungen zu betreiben hat.

Im Bereich der Prävention ist die Stadt Heilbronn gehalten, verschiedene Katastrophenschutzplanungen zu erstellen und fortzuschreiben. Neben dem obligatorischen Allgemeinen Katastropheneinsatzplan, der unspezifisch für vorher nicht bekannte Großschadenslagen erstellt wurde, bestehen noch mehrere besondere Katastropheneinsatzpläne bzw. Alarm- und Einsatzpläne. Diese beziehen sich jeweils auf ein konkretes Schadensszenario (z.B. Hochwasser).

III. Warnung der Bevölkerung

Die Stadt Heilbronn ist als eine der wenigen Großstädte in der Lage, ihre Bevölkerung auch vor ausgedehnten Schadenslagen zu jeder Tages- und Nachtzeit warnen zu können.

Dazu stehen verschiedene Warnmittel zur Verfügung:

1. Lautsprecherdurchsagen

Diese Warnmethode kann vorwiegend bei räumlich begrenzten Schadens- oder Bedrohungslagen genutzt werden. Lautsprecherdurchsagen werden vorzugsweise über Einsatzfahrzeuge verbreitet.

2. Rundfunkdurchsagen

Rundfunkdurchsagen sind bei größeren Schadensszenarien ein geeignetes Mittel, um die Bevölkerung informieren zu können. Zu empfangen sind sie vorwiegend über die Programme des Südwestdeutschen Rundfunks aber auch über die Privatsender. Je nach Dringlichkeit werden diese Durchsagen von den Sendern – ähnlich wie Verkehrsdurchsagen – in das laufende Programm eingestreut. Rundfunkdurchsagen haben jedoch für Personen, die sich im Freien aufhalten oder auch nachts in der Regel keinen Warneffekt.

3. Warn-App NINA

Vom Land Baden-Württemberg wurde im Oktober 2016 die Warn-App NINA freigeschaltet. „NINA“ steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Damit können Warnmeldungen jetzt auch über Smartphones oder andere Anwendungen, auf denen diese App installiert werden kann, empfangen werden. Neben dem Land können auch die Kommunen über diese App eigene, regionale Warnungen und Informationen zu Schadensereignissen absetzen.

4. Sirenen

Ergänzend zu den o.g. Warnmitteln steht in Heilbronn noch das stadteigene Sirenennetz für Warnzwecke zur Verfügung. Damit können ca. 95 % des bebauten Stadtgebietes gewarnt werden. Eingesetzt werden die Sirenen vorwiegend bei akuten und großflächigen Gefahren/Katastrophen bzw. auch nachts als Warn- und Weckmittel. Zur Bevölkerungswarnung wird nur noch das Sirenensignal „1 Minute Heulton“ genutzt. Es hat die Bedeutung „Schutz suchen – Radio Hören“.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

·         Merkblatt Bevölkerungswarner

·         Hinweise zur Warn-App NINA 

·         Kurzfilm zur Warn-App NINA 

IV. Maßnahmen des Zivilschutzes

Nach Ende des kalten Krieges wurden vom Bund Anfang/Mitte der 90er Jahre viele Vorhaltemaßnahmen des Zivilschutzes bzw. der zivilen Verteidigung zurückgefahren oder ganz eingestellt.

Nicht so bei der Trinkwassernotversorgung. In diesem Bereich konnte die Stadt Heilbronn seit 1997 mit finanzieller Unterstützung des Bundes insgesamt sechs Notbrunnen neu errichten oder umbauen. Im Einzelnen sind dies

·         Brunnen Am Wollhausplatz

·         Brunnen auf dem Gelände der Helene-Lange-Realschule

·         Brunnen beim Krankenhaus Am Gesundbrunnen

·         Kesselbrunnen Sontheim-Weidach

·         Kesselbrunnen Widmannstal (Heilbronn-Neckargartach)

·         Brunnen Felix-Wankel-Straße (Heilbronn-Biberach)

Für den extrem unwahrscheinlichen Fall eines völligen Ausfalls der öffentlichen Wasserversorgung können mit Hilfe dieser Brunnen etwa 35.000 Personen – unter Notfallbedingungen – mit Trinkwasser versorgt werden. Im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes ist die Errichtung weiterer Brunnen vorgesehen.

 

V. Selbstschutz der Bevölkerung

Grundlage jeder staatlichen Gefahrenabwehr aber ist die Fähigkeit seiner Bürger, sich auch selbst gegen Gefahren unterschiedlichster Art schützen zu können. Unter Selbstschutz versteht man somit alle Selbsthilfe- und Schutzmaßnahmen, die der Einzelne und die Gemeinschaft auf freiwilliger Grundlage aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen können.

Gerade Katastrophen oder andere große Schadenslagen sind häufig davon gekennzeichnet, dass die gewohnte Versorgung der Bürger mit den verschiedenen Leistungen und Diensten nicht mehr möglich ist. Dies kann bis hin zum Ausfall wichtiger Infrastruktureinrichtungen gehen (z.B. Strom- oder Wasserversorgung).

Jedoch nicht nur bei großen Schadensereignissen kann selbstschutzmäßiges Verhalten sehr nützlich sein. So können häufig bereits einfache und vergleichsweise günstige Mittel z.B. ein Rauchmelder oder eine gut bestückte Hausapotheke für den Betroffenen bei alltäglichen Notlagen unter Umständen lebensrettende Wirkung haben.

Eine umfangreiche und anschauliche Darstellung, wie sich jeder selbst gegen unterschiedliche Gefahren schützen bzw. sich auf Notlagen vorbereiten kann, ist in der Broschüre Für den Notfall vorgesorgt der Zentralstelle für Zivilschutz des Bundes zu finden. Diese Broschüre sowie die dazugehörige Checkliste Prüfen Sie Ihren Vorrat,
können Sie bei uns unter der Rubrik


Downloads / Katastrophenschutz

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siehe auch Bundesamt für Bevölkerungsschutz